Gebühren |
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Auch in diesem Jahr gibt es keine Gebührenerhöhung für Schornsteinfegerarbeiten nach der Kehr- und Überprüfungsordnung.
Es ist jedoch zu beachten, dass wir jährliche, zwei- und dreijährliche Arbeiten durchführen. Dies bringt auch u.a. nicht vergleichbare Rechnungen mit sich. Sollten Sie Fragen zu unseren Rechnungen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Frühschicht mit dem WDR |
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Der WDR hat mich bei der Arbeit begleitet und ist sogar mit auf's Dach gestiegen.
Vom Keller bis aufs Dach
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Erhebung des Bundesverbandes |
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Zu viele Oldies in deutschen Heizkellern
Moderne Technik schont Umwelt und Kosten
In Deutschlands Heizungskellern schlummern nach wie vor enorme Energieeinsparpotenziale. Rund 10,1 Prozent der vom Schornsteinfeger erfassten Ölheizungsanlagen sind über 27 Jahre alt, 5,8 Prozent sogar älter als 31 Jahre. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Erhebung des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks für das Jahr 2010. Positiv entwickelt hat sich die Altersstruktur im Bereich der Gasheizungsanlagen. In dieser Brennstoffkategorie gab es deutlich weniger Altanlagen. 5,6 Prozent der im letzten Jahr vom Schornsteinfeger gemessenen Gas-Wärmeerzeuger verrichten ihren Dienst seit mehr als 27 Jahren, 2,1 Prozent seit über 31 Jahren. Bei den Ölfeuerungsanlagen fallen vor allem größere Anlagen, wie sie beispielsweise in Mehrfamilienhäusern eingebaut werden, durch ihr hohes Betriebsalter auf. Nachholbedarf ergibt sich daher vor allem im Bereich des Mietwohnungsbestands. Unabhängig von Eigentum oder Miete - eine veraltete Anlagentechnik oder überdimensionierte Heizkessel belasten die Bewohner mehrfach. Sie arbeiten gemessen am aktuellen Stand der Technik häufig energetisch ineffizient und verursachen dadurch höhere Kosten. Auch die Klimabilanz älterer Wärmeerzeuger fällt im Vergleich zu modernen Anlagen deutlich schlechter aus.
Erhebung 2010
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Der Feuerstättenbescheid |
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In den nächsten Wochen und Monaten erhalten alle Betreiber von Feuerungsanlagen des s.g. "Feuerstättenbescheid".
Dieser ist durch die Forderung der EU nach Dienstleistung- und Niederlassungsfreiheit entstanden und gesetzlich vorgeschrieben.
An alle Eigentümer, die eine Feuerungsanlage betreiben, ergeht auf Grundlage der Feuerstättenschau, Begutachtung oder Aktenlage ein Feuerstättenbescheid. Dieser dient dabei folgenden Zwecken:
- Information über Art und Zeitpunkt notwendiger Kehr- und Überprüfungsarbeiten
- Kontrolle der Pflichteinhaltung des Eigentümers
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Neue Messintervalle |
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Seit 22. März gilt eine veränderte Bundesimmissionsschutz-Verordnung (1.BImSchV ).
Damit verändern sich die Messrhythmen für Ihre Feuerstätten. Bisher wurden alle Feuerstätten für flüssige und gasförmige Brennstoffe mit einer Leistung von mehr als 11 KW jährlich gemessen. Zukünftig liegt die Grenze bei 4 KW.
Feuerstätten, die jünger als 12 Jahre sind, sind zukünftig nicht mehr jährlich, sondern alle drei Jahre hinsichtlich der Abgasverlustbestimmung messpflichtig. Feuerstätten, die älter als 12 Jahre sind, sind alle zwei Jahre messpflichtig.
Es ist jedoch für Sie von großem Vorteil, wenn Sie die Abgasverluste und damit die Qualität der Verbrennung Ihrer Feuerstätte kennen. Wir bieten Ihnen an, unsere Überprüfungsarbeiten mit der Bestimmung der Abgasverluste in den Jahren zwischen der Überprüfungspflicht kostengünstig zu ergänzen.
Auswirkungen
der neuen KÜO vom 01. Januar 2010 und der BImSchV vom 22. März 2010 auf die Überprüfung Ihrer Feuerungsanlage.
In dieser Tabelle unterscheidet man nach Überprüfungsarbeiten nach der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und 1.BImSchV .
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Neue Kehr- und Überprüfungsordnung |
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Neue bundeseinheitliche Regelungen im Schornsteinfegerhandwerk
Am 1. Januar 2010 trat erstmals eine bundeseinheitliche Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und damit auch eine neue Gebührenstruktur für das Schornsteinfegerhandwerk in Kraft. In der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) sind sowohl die konkreten Aufgaben der Schornsteinfeger und als auch die Gebühren für ihre Dienstleistungen gesetzlich verankert. Bisher war die KÜO eine Angelegenheit der einzelnen Bundesländer und Dienstleistungen sowie Gebühren dieses Handwerks nicht gleich und nicht direkt vergleichbar.
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Gas Hausschau nach TRGI |
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Ab Ihrer Hauptabsperrvorrichtung (HAE) des Gas-Netzanschlusses liegt die Verantwortung für die Gasinstallation in den Händen von Eigentümern und Mietern!
Bisher wurde Ihnen nahe gelegt, ihre Anlage jährlich einmal zu kontrollieren. Mit der Änderung der "Technischen Regeln für Gasinstallationen" (TRGI 2008) wurde diese Überprüfung für den Hausbesitzer zur Pflicht.
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Trivalente Heizungsanlagen |
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Bezahlbar, versorgungssicher, behaglich Energiepreise steigen, die Abhängigkeit von Öl- und Gasimporten wachst, Naturkatastrophen fuhren zum zeitweiligen Heizungsausfall. Viele Bauherren sind verunsichert, welches Heizkonzept für sie das richtige ist. Experten empfehlen als zukunftssichere Lösung ein trivalentes Heizkonzept. Es besteht aus einem Brennwertkessel als Grundheizung, einer solaren Unterstützung der Warmwassererwarmung und einem Kamin- oder Kachelofen im Wohnzimmer. Dieses modulare Heizungssystem muss nicht in einem Schritt umgesetzt werden. Als vorbereitende Maßnahme sollte der Schornstein aber dreizugig sein. Außer zwei Schächten mit keramischen Rauchzügen, sollte er einen Leitungsschacht zur Verbindung der drei Wärmerzeuger haben.
Das Konzept ist zugleich wirtschaftlich und ökologisch. Die regenerativen Energiequellen Solaranlage und Holzofen übernehmen weitgehend die Warmwasserbereitung und unterstützen die Beheizung. Die intensive Nutzung des Kamin- oder Kachelofens und der Solaranlage erlaubt, flexibel auf die Marktpreise für Energie zu reagieren.
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Schornsteinfeger helfen Krebskranken Kindern


Diese Aktion soll dafür sorgen, dass dem Todfeind des Menschen, dem Krebs, durch eine bessere Forschung die Stirn geboten wird.
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Mitteilung vom SHK-Betrieb an uns


Hier können SHK-Betriebe Änderungen an Feuerungsanlagen uns mitteilen.
Mit der Wahl Ihres Heizkonzeptes treffen Sie eine wichtige, weil langfristige Entscheidung.

Ratgeberbox von [CO2online.de]
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